Reisebedingungen

1. Abschluss des Vertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich und fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle weiteren in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigene einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.

2. Zahlung
Bei Buchung der Reise sind 25 % des Reisepreises zu zahlen.
Die Restzahlung ist 20 Tage vor Reiseantritt zu leisten.

3. Leistungen
Für die vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich die Angaben in der Reisebeschreibung und der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich. Vereinbarte Sonderwünsche sollen in die Reiseanmeldung aufgenommen werden
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4. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Ihr Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht (Datum des Poststempels).

       Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen je Teilnehmer:

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % - mindestens 25,- € (bei Mehrtagesfahrten),

  • vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 % 

  • vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %

  • vom 14. bis   7. Tag vor Reisebeginn 65 %

  • vom   6. bis   2. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises.

Bei Nichterscheinen am Abreisetag werden Ihnen 100 % berechnet.
Der Kunde kann sich jedoch gegen eine Gebühr von 15,- € durch eine andere Person ersetzen lassen.

5. Versicherung
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisegepäck- und Reisehaftpflichtversicherung.

6. Rücktritt seitens des Veranstalters
Wird die festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn zu stornieren. Den eingezahlten Reisepreis erhalten die Reiseteilnehmer unverzüglich zurück.

7. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Zielendes und –ortes, sowie ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

8. Mitwirkungspflicht
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere ist er gehalten, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. dem jeweiligen Leistungsträger zu Kenntnis zu geben und schriftlich bestätigen zu lassen.

9. Reiseänderungen
Geringfügige Änderungen der Reise  können aus wichtigem Grund ohne finanziellen Ausgleich vorgenommen werden
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10. Ansprüche
Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatums schriftlich bei uns geltend zu machen., andernfalls erlöschen sie. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in jedem Fall sechs Monate nach Reiseende.

11. Pass-, Visa- und Devisenvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung solcher Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.