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1. Abschluss des
Vertrages
Mit Ihrer
Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich und
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch
für alle weiteren in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigene einsteht. Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande.
Es besteht kein
Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
2. Zahlung
Bei Buchung der
Reise sind 25 % des Reisepreises zu zahlen.
Die Restzahlung ist
20 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
3. Leistungen
Für die
vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich die Angaben in der
Reisebeschreibung und der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich.
Vereinbarte Sonderwünsche sollen in die Reiseanmeldung aufgenommen
werden.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit
vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten.
Ihr Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht (Datum
des Poststempels).
Die
pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen je Teilnehmer:
-
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
- mindestens 25,- € (bei Mehrtagesfahrten),
-
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
35 %
-
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
50 %
-
vom 14. bis 7. Tag vor
Reisebeginn 65 %
-
vom 6. bis 2.
Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
Bei
Nichterscheinen am Abreisetag werden Ihnen 100 % berechnet.
Der Kunde kann sich
jedoch gegen eine Gebühr von 15,- € durch eine andere Person ersetzen
lassen.
5. Versicherung
Zu Ihrer eigenen
Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseunfall-, Reisekranken-,
Reisegepäck- und Reisehaftpflichtversicherung.
6. Rücktritt
seitens des Veranstalters
Wird die
festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht, ist
der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn
zu stornieren. Den eingezahlten Reisepreis erhalten die Reiseteilnehmer
unverzüglich zurück.
7. Haftung
Wir haften im
Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibungen und die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen,
unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden
Vorschriften des jeweiligen Zielendes und –ortes, sowie ein Verschulden
der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Sind die
Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw.
einer gleichwertigen Ersatzleistung.
8.
Mitwirkungspflicht
Bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet,
alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu
halten. Insbesondere ist er gehalten, Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung bzw. dem jeweiligen Leistungsträger zu Kenntnis
zu geben und schriftlich bestätigen zu lassen.
9.
Reiseänderungen
Geringfügige
Änderungen der Reise können aus wichtigem Grund ohne finanziellen
Ausgleich vorgenommen werden.
10. Ansprüche
Ihre Ansprüche aus
dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vereinbarten Rückkehrdatums schriftlich bei uns geltend zu machen.,
andernfalls erlöschen sie. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise verjähren in jedem Fall sechs Monate nach
Reiseende.
11.
Pass-, Visa-
und Devisenvorschriften
Der Reisende ist für
die Einhaltung solcher Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung
geändert werden sollten.
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